Unterstützen Sie uns mit Geldauflagen bei der Prävention und Aufklärung über Lebererkrankungen

Geldauflagen und Bußgelder sind für die Deutsche Leberhilfe e.V. eine wichtige Unterstützung und ermöglichen, die vielfältige Arbeit der Leberhilfe zu sichern.

So helfen Sie uns:

  • Mit 1.200,– €
    können wir Arzt-Patienten-Seminare für bis zu 100 Betroffene durchführen. Erkrankte haben die Chance, den Spezialisten unabhängig von Wartezeiten ihre Fragen zu stellen.
  • Mit 800,– €
    können wir eine Hotline einen Monat lang mit einem geschulten Berater besetzen. Ratsuchende erhalten anonym menschliche und fachliche Beratung.
  • Mit 500,– €
    können wir über 1.000 Aufklärungsplakate produzieren. In Arztpraxen und Kliniken ausgehängt, weisen sie den Betrachter auf Warnzeichen einer Leberkrankheit hin.

Die Deutsche Leberhilfe e.V. erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.

  • Gemeinnützigkeit
    Die Deutsche Leberhilfe e.V. ist beim Amtsgericht Köln lt. NR. 13500 als gemeinnützig eingetragen, gemäß dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Köln-West unter der St.Nr. 223/5904/1292 als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
  • Verwendung der Gelder
    Die Deutsche Leberhilfe e.V. verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung
    Die Deutsche Leberhilfe e.V. teilt Satzungsänderungen unverzüglich mit.
  • Mitteilungspflicht
    Die Deutsche Leberhilfe e.V. verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen fristgerecht zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
  • Separate transparente Kontoführung
    Die Deutsche Leberhilfe e.V. führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Keine Spende“.


Konto für Geldauflagen:
Sparkasse Melle
IBAN: DE952655228600001013069
BIC: NOLADE21MEL

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen oder Materialien?
Für alle Fragen zu Geldauflagen und Bußgeldern stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung:

Deutsche Leberhilfe e.V.
Telefon: 0221 – 2829980
Fax: 0221 – 2829981
E-Mail: info@leberhilfe.org

Geldauflagen-Materialien: 

Für Strafrichter und Staatsanwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung oder Informationen über die Arbeit von der Deutschen Leberhilfe e.V. zu.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Deutschen Leberhilfe e.V. durch Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!

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