10. Juni

Semaglutid: EU-Zulassung für schwere Fettlebererkrankungen erweitert, Indikation gilt derzeit nicht in Deutschland

Köln, 10. Juni 2026. Für Menschen mit schweren metabolischen Fettlebererkrankungen hat die EU-Kommission im April die Zulassung von Semaglutid in der EU erweitert. Die Zulassung gilt in der EU grundsätzlich für Patienten mit Fettleberentzündung (MASH) im Fibrosestadium 2 bis 3, welche noch keine Leberzirrhose haben und gleichzeitig Lebensstiländerungen durchführen. In der Zulassungsstudie zeigte Semaglutid bei einem Teil der Patienten eine Wirksamkeit gegen Fettleberentzündung und Vernarbung. Hierüber hatten wir an dieser Stelle zunächst am 10. April berichtet.

Wie wir mittlerweile erfuhren, gilt diese EU-Indikation allerdings derzeit nicht in Deutschland. Hierzulande ist Semaglutid wie bisher für Diabetes Typ 2 und zur Gewichtsreduktion zugelassen. Für die Anwendung bei Diabetes Typ 2 ist Semaglutid erstattungsfähig, während es zur Gewichtsreduktion als „Lifestyle-Präparat“ gilt und nicht erstattet wird. Wenn eine dieser Indikationen vorliegt und das Arzneimittel dafür ärztlich verordnet wird, zeigt die aktuelle Datenlage aber, dass auch positive Effekte gegen begleitende Fettlebererkrankungen möglich sind.

Das Arzneimittel ist ein GLP-1-Rezeptoragonist, welcher einmal wöchentlich als Spritze unter die Haut gesetzt wird. Semaglutid zügelt den Appetit, kann Blutzucker verbessern und zur Gewichtsreduktion beitragen – also Faktoren, die häufig für eine Fettlebererkrankung (mit)verantwortlich sind. Häufige Nebenwirkungen umfassen Übelkeit und Erbrechen, Durchfall bzw. Verstopfung.

In Deutschland ist ein anderes Arzneimittel bereits für die Indikation Fettlebererkrankungen zugelassen: Im August 2025 erfolgte die Zulassung von Resmetirom als erstes Medikament für Patienten mit MASH und Fibrosegrad 2 bis 3. Resmetirom wird oral eingenommen und hauptsächlich in Leberambulanzen und Schwerpunktpraxen verschrieben. Die deutsche DGVS-Leitlinie für metabolische Fettlebererkrankungen nahm Ende 2025 bereits mit einem eigenen Addendum (Ergänzung des Leitlinientextes) Stellung zur Frage, wie Resmetirom eingesetzt werden sollte. Weitere Updates der Leitlinie sind geplant und werden voraussichtlich künftig auch Stellung zum Einsatz von Semaglutid nehmen.

Lebensstil-Änderungen stehen bei Fettlebererkrankungen weiterhin an erster Stelle: Hierzu gehört insbesondere ausgewogene Ernährung, Bewegung und Alkoholverzicht. Häufig können diese eine Fettleber und auch eine Fettleberentzündung bereits zurückbilden, reichen aber nicht immer aus.

Deutsche Leberhilfe e.V. 

 

Quellen:

  1. European Medicines Agency (EMA): Kayshild. https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/kayshild
  2. Sven Siebenand: Semaglutid nun auch bei MASH zugelassen. Pharmazeutische Zeitung. 7. April 2026. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/semaglutid-nun-auch-bei-mash-zugelassen-164246/ 
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