23. September

PBC: Elafibranor als Zweittherapie neu zugelassen, ungewisse Zukunft für Obeticholsäure

Köln, 23. September 2024. Das Arzneimittel Elafibranor wurde am Freitag, dem 20.9. in der EU für die Behandlung der Primär biliären Cholangitis (PBC) bedingt zugelassen. PBC ist eine autoimmune Gallenwegserkrankung, die ohne adäquate Behandlung zur Zirrhose führen kann und mit belastenden Symptomen wie z.B. Juckreiz und Fatigue einhergeht. Elafibranor ist ein PPAR-Agonist und kann als Zweittherapie eingesetzt werden, wenn die Standardbehandlung mit Ursodeoxycholsäure (UDCA) nicht genügend wirkt oder unverträglich ist. Das Medikament wird dann entweder als Kombination hinzugegeben oder anstelle von UDCA.

Die Europäische Kommission erteilte eine bedingte Zulassung für das Arzneimittel, welche als „conditional approval“ bezeichnet wird. Basis der Zulassung waren Ergebnisse aus der Zulassungsstudie ELATIVE. Diese Phase-III-Studie verglich Elafibranor bei erfolglos vorbehandelten PBC-Patienten mit Placebo. Die Teilnehmer erhielten in der Regel gleichzeitig Ursodeoxycholsäure hinzu (außer bei Unverträglichkeit). Elafibranor erreichte im Vergleich zu Placebo deutlich häufiger (51% vs. 4%) ein biochemisches Ansprechen, also eine Verbesserung von Leberwerten wie der alkalischen Phosphatase und dem Bilirubin; bei PBC gilt dies als Zeichen, dass voraussichtlich auch der künftige Krankheitsverlauf in der Leber milder sein wird. Es gab Hinweise, dass auch Juckreiz in einigen Fällen günstig beeinflusst wurde, der Unterschied war aber statistisch nicht signifikant. Die EU-Zulassung erfolgte unter der Bedingung, dass Elafibranor nun in einer Langzeitstudie über sieben Jahre zeigen muss, dass es auch den Verlauf der Lebererkrankung verlangsamt.

In naher Zukunft wird auch die Zulassung eines weiteren Medikamentes namens Seladelpar erwartet. Auch dabei handelt es sich um einen PPAR-Agonisten, welcher als Zweittherapie in Frage kommt.

Weiter ungewiss ist die Situation für Obeticholsäure (OCA), welche bei PBC seit 2016 als Zweittherapie bedingt zugelassen ist. Unbefriedigende Ergebnisse in einer Langzeitstudie (COBALT) führten dazu, dass zunächst die Europäische Arzneimittelagentur EMA Ende Juni empfahl, der Substanz die Marktzulassung zu entziehen. Die Europäische Kommission vollzog diesen Schritt am 2. September und widerrief die Marktzulassung; die Herstellerfirma erwirkte jedoch drei Tage später, dass dieser Schritt vom Europäischen Gerichtshof vorerst ausgesetzt wurde. OCA bleibt damit bis auf Weiteres in Deutschland und in der EU verfügbar. Am 13. September empfahl auch ein Gremium der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA, die Marktzulassung von Obeticholsäure in den USA aufzuheben; die FDA gab neben Zweifeln an der Wirksamkeit auch Sicherheitsbedenken wegen Fällen von lebertoxischen Nebenwirkungen an. Die Ergebnisse der COBALT-Studie und ihre Bedeutung für die Wirksamkeit und Sicherheit von Obeticholsäure werden unter Hepatologen kontrovers diskutiert. Patienten, die OCA einnehmen, sollten ärztliche Rücksprache halten, aber nichts in Eigenregie an ihrer Behandlung ändern.

Als Off-Label-Therapie ist zudem eine Behandlung mit Bezafibrat möglich, wenn eine PBC nicht allein auf Ursodeoxycholsäure anspricht.

Deutsche Leberhilfe e.V.

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