15. Oktober

BAG SELBSTHILFE begrüßt rechtliche Trennung der Medizinischen Dienste von den gesetzlichen Krankenkassen

Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten.

Düsseldorf, 14.10.2019. Benötigen Patienten ein Hilfsmittel oder müssen einen Pflegeantrag stellen, stellen in diesen Fällen die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) regelmäßig die Weichen, ob und in welcher Höhe Patienten und Pflegebedürftige Unterstützung erhalten. Damit nimmt der MDK eine herausragende Stellung in vielen Verfahren ein. Neutralität und Unabhängigkeit dieser Institutionen von Kostenträgerinteressen haben daher eine hohe Bedeutung für die Versicherten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Reform, in der unter anderem eine stärkere Patientenbeteiligung, eine rechtliche Trennung von den Krankenkassen und verbesserte Beschwerdemöglichkeiten für mehr Patientenorientierung der Medizinischen Dienste sorgen sollen.

„Ob tatsächlich eine stärkere Patientenorientierung seitens der Medizinischen Dienste durchsetzbar ist, muss sich noch zeigen, denn gleichzeitig haben sich die Stimmgewichte zwischen Krankenkassen- und Patientenvertreter zugunsten der Kassenvertreter verschoben. Wir setzen da auf ein lernendes System und gegebenenfalls Nachsteuerungen“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SEBLSTHILFE.

Uneingeschränkt erfreulich beurteilt die BAG SELBTHILFE allerdings einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Verbesserungen für die Patientenvertretung auf Landesebene bringen soll. Im Gegensatz zur Bundesebene verfügen nur wenige Länder über hinreichende Unterstützungsmöglichkeiten der meist ehrenamtlich tätigen Patientenvertreter. Dagegen gibt es auf Bundesebene bereits seit 2008 eine Stabsstelle im Gemeinsamen Bundesausschuss, die die Patientenvertretung sowohl wissenschaftlich als auch rechtlich sowie organisatorisch unterstützt. Die Möglichkeit, eine solche Stabsstelle einzurichten oder andere Unterstützungsmöglichkeiten zu finden, wird nun auch in den Ländern geschaffen. Die BAG SELBSTHILFE hofft, dass diese Verbesserung dann auch zeitnah in den Ländern umgesetzt wird.

Die vollständige Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum MDK- Reformgesetz finden Sie hier.

Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung,
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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