13. Oktober

Medikamentenplan: Mehr Eigenständigkeit, Sicherheit und Überblick für alle Beteiligten

Seit dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel erhalten, einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Diese bundesweit einheitlich und standardisiert beim behandelnden Arzt erhältliche Auflistung wird dann auf Wunsch mit allen verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten eines Versicherten versehen und dient als Überblick für die Einnahme, aber auch als Hilfestellung, um unerwünschte Wirkungen einzelner Präparate besser aufdecken zu können. Zudem soll die Steuerung der Medikamentenverordnung erleichtert werden, um gleichzeitig Medikationsfehler zu verhindern. Sowohl Haus-, aber auch Fachärzte und Apotheken sollen den Plan ändern können, neben Wirkstoff und Medikamentenname werden Dosierung, Anwendungszeitpunkte und Einnahmegrund erfasst. Zunächst wird der Plan auf Papier gedruckt und regelmäßig aktualisiert, später soll er dann auf der elektronischen Versichertenkarte der Patienten gespeichert sein.

Der Anspruch auf die Aushändigung eines Medikamentenplanes ist ein Fortschritt für die Patienten, die bisher gegenüber ihrem Arzt lediglich auf dessen Bereitschaft vertrauen konnten, einen solchen auszuhändigen. Gerade bei mehreren Arzneimitteln kann für den Betroffenen, aber auch den Mediziner, schnell die Übersicht verloren gehen. Dann hilft es, wenn man eine Übersicht in den Händen hält, an der man sich orientieren kann. Immerhin geht es bei Medikamenten darum, sich an Vorgaben zu halten, um den gewünschten Erfolg für die Gesundheit erzielen zu können – und Schäden durch Wechsel- und Nebenwirkungen zu unterbinden. Der Plan hilft zur Vorlage bei Fachärzten und setzt alle Akteure des Gesundheitswesens in Kenntnis über die medikamentöse Behandlung – und das detailliert und immer aktuell. Er ist daher nicht nur für ältere Menschen eine Sicherheit, wenn sie bei der verantwortungsvollen Aufgabe der Medikamenteneinnahme eine Gedächtnisstütze habe. Bezüglich der Angst vor einer möglichen Entmündigung von Patienten durch einen solchen Plan sei entgegnet, dass die Übersicht eher eine Stärkung des Einzelnen sein kann, immerhin hat er auch die freie Wahl, solch eine Auflistung überhaupt für sich nutzen zu wollen. Datenschutzrechtliche Bedenken sind zunächst ebenso fraglich, wenn die Gesundheitskarte nicht in falsche Hände gerät. Insgesamt also mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Autor: Dennis Riehle | Selbsthilfe Hormone und Stoffwechsel | Konstanz

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