Was ist das?

Pflanzliche Mittel können wie alle Medikamente zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und allergischen Reaktionen führen. Neben anderen Organen kann auch die Leber geschädigt werden. Möglicherweise leberschädigende Eigenschaften wurden gefunden bei: Schöllkraut, Kava-Kava, Meerträubchen, Gamander, Bärlapp, Chaparral, Poleiminze, Minze, Maulbeerbaum, Vogelleimdistel, Ox Eye Daisy, Gummidistel, Kreuzdorn, Süßholzwurzel und zahlreichen Kräutern und Tees, die Pyrolizidin-Alkaloide enthalten. Es handelt sich hierbei jedoch um seltene, teilweise auch umstrittene Fälle.

Wie ist die durchschnittliche Latenzzeit?

Völlig unterschiedlich, von wenigen Tagen bis zu wenigen Monaten.

Wie häufig sind Leberschäden durch Naturheilmittel?

Selten, aber möglich.

Was sind die Symptome?

An eine toxische Lebererkrankung durch Naturheilmittel ist dann zu denken, wenn folgende Symptome unter der Therapie auftreten: Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Schmerzen im rechten Oberbauch, Gelenkbeschwerden, Muskelschmerzen, Juckreiz, Hautrötung, Gelbsucht, Stuhlentfärbung sowie Urin-Dunkelfärbung.

Wer ist gefährdet?

Patienten mit entsprechender genetischer Veranlagung; Menschen, die Naturheilmittel überdosieren, länger konsumieren als vorgesehen oder unkontrolliert neben ihren schulmedizinischen Medikamenten einnehmen. Riskant sind auch Präparate und Kräutermischungen aus unkontrollierten Quellen (z.B. Internet), da diese mit Schwermetallen, Pestiziden oder chemischen Arzneimitteln belastet sein können.

Wie kann man sich schützen?

Meiden Sie Naturheilmittel unklarer Herkunft (z.B. aus dem Internet). Lesen Sie immer den Beipackzettel Ihres Naturheilmittels. Vermeiden Sie, pflanzliche Mittel überzudosieren oder länger zu nehmen als vorgeschrieben. Wenn Sie chemisch definierte („schulmedizinische“) Arzneimittel nehmen, können Naturheilmittel zu Wechselwirkungen führen. Daher sollte es mindestens einen Arzt geben, der über all Ihre Medikamente Bescheid weiß.

Was kann man bei Verdacht auf eine Leberschädigung tun?

Setzen Sie das Mittel sofort ab und kontaktieren Sie umgehend Ihren Arzt. Ihr Arzt muss andere, von Naturheilmitteln unabhängige Leberkrankheiten ausschließen und außerdem den weiteren Verlauf Ihrer Erkrankung beobachten. Schwere Leberschäden treten vor allem dann auf, wenn man das verdächtigte Naturheilmittel weiter einnimmt.

Wie wird eine Leberschädigung durch Naturmittel behandelt?

In vielen Fällen reicht es aus, das Naturheilmittel abzusetzen. Dies muss allerdings schnell geschehen. Es ist kein Medikament und kein pflanzliches Mittel bekannt, das einen toxischen Leberschaden zurückbilden könnte. Eine medikamentöse Behandlung ist nur in Notfällen notwendig, um einzelne Symptome unter Kontrolle zu bringen. Wenn die Leberschädigung sehr schwer und lebensbedrohlich ist, kann eine Lebertransplantation nötig werden.

Wie kann man Nebenwirkungen oder Arzneimittelschäden melden?

Nebenwirkungen und Arzneimittelschäden kann man melden. Für Patienten gibt es hier mehrere Wege, zum Beispiel:

  • über behandelnde Ärzte
  • über Apotheken
  • über die jeweilige Herstellerfirma des verdächtigten Präparates
  • online über das Portal nebenwirkungen.pei.de des Paul-Ehrlich-Instituts und des BfArM
  • online über das Portal nebenwirkungen.de der Firma Medikura

Zugelassene Arznei- und Naturheilmittel werden durch die Arzneimittelbehörden fortlaufend und systematisch überwacht. Diese Überwachung dient der Arzneimittelsicherheit, ist gesetzlich vorgeschrieben und nennt sich Pharmakovigilanz. Wenn neue Nebenwirkungen oder Komplikationen eines Arznei- oder Naturheilmittels erkannt werden, kann dies z.B. zu zusätzlichen Warnhinweisen im Beipackzettel führen und in Extremfällen sogar dazu, dass die Zulassung eines Medikaments eingeschränkt oder gar entzogen wird. Selbst wenn nur der Verdacht auf eine Nebenwirkung und/oder einen Schaden durch ein Arznei- oder Naturheilmittel besteht, sind Ärzte, Apotheker sowie Herstellerfirmen gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen an die zuständigen Arzneimittelbehörden weiterzugeben; diese prüfen dann den Verdachtsfall.

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