Was ist das?

Arzneimittel werden großenteils über die Leber abgebaut. Toxische Leberschäden sind selten, wenn man die vorgeschriebene Dosierung und Therapiedauer einhält. Leberschäden treten häufiger bei Überdosierungen auf. Einige Menschen scheinen jedoch für Leberschäden durch Arzneimittel besonders empfänglich zu sein, selbst wenn die normale Dosis eingehalten wird.

Wie ist die durchschnittliche Latenzzeit?

Völlig unterschiedlich.

Wie häufig sind Leberschäden durch Arzneimittel?

Bei vorschriftsmäßiger Einnahme sind solche Leberschäden sehr selten. Gefährlich sind jedoch versehentliche oder absichtliche Überdosierungen.

Was sind die Symptome?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn folgende Symptome unter der Therapie auftreten: Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Schmerzen im rechten Oberbauch, Gelenkbeschwerden, Muskelschmerzen, Juckreiz, Hautrötung, Gelbsucht, Stuhlentfärbung sowie Urin-Dunkelfärbung.

Wer ist gefährdet?

Menschen, die Arzneimittel überdosieren oder länger einnehmen als vorgesehen. Menschen, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen, ohne dies ärztlich kontrollieren zu lassen. Faktoren wie Übergewicht, höheres Alter und weibliches Geschlecht können das Risiko erhöhen. Einige Menschen sind empfänglicher für Arzneimittelschäden als andere. Leider lässt sich dies nicht vorsorglich untersuchen. Daher sind solche Leberschäden zwar selten, aber dann unvorhersehbar.

Wie kann man sich schützen?

Lesen Sie immer den Beipackzettel Ihrer Arzneimittel. Vermeiden Sie, Medikamente überzudosieren oder länger zu nehmen als vorgeschrieben. Medikamente können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln – auch Naturheilmitteln – haben. Daher sollte es mindestens einen Arzt geben, der über all Ihre Medikamente Bescheid weiß. Vorsicht gilt bei neuen Medikamenten, die noch nicht lange zugelassen sind. Zwar werden diese in Studien mit Tieren und Menschen auf Sicherheit geprüft, aber seltene Schäden werden oft erst offensichtlich, wenn Medikamente von der breiten Bevölkerung angewendet werden.

Was kann man bei Verdacht auf eine Leberschädigung durch Arzneimittel tun?

Wenn Medikamente in normaler Dosis eingenommen werden und dabei der Verdacht auf eine toxische Leberschädigung besteht, reicht es in vielen Fällen aus, das Arzneimittel abzusetzen.

Bitte beachten Sie: Wenn nur Ihr Leberwert „Gamma-GT“ ansteigt, die anderen Leberwerte wie z.B. GOT und GPT in Ordnung sind und Sie sonst keine Beschwerden haben, ist das allein noch kein Beweis für einen Leberschaden; sprechen Sie Ihren Arzt auf den erhöhten Wert an und lassen Sie sich untersuchen. Ihr Arzt wird dann entscheiden, ob das Medikament weiter eingenommen werden kann. Bitte setzen Sie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt wichtige Medikamente wie z.B. Bluthochdruckmittel oder Anti-Epileptika ab.

Wie wird eine Leberschädigung durch Arzneimittel behandelt?

In vielen Fällen reicht es aus, das Arzneimittel abzusetzen. Dies muss allerdings schnell geschehen. In Einzelfällen kann eine Behandlung der Symptome notwendig werden. Der Nutzen von pflanzlichen „Leberschutzmitteln“ bei toxischen Leberschäden ist nicht erwiesen; allgemein ist eine gesunde Lebensweise empfehlenswert (vor allem Alkoholverzicht).

Was kann man bei Verdacht auf eine Überdosierung tun?

Kontaktieren Sie umgehend den diensthabenden Arzt der nächstgelegenen Kliniken. Bei Überdosierung z.B. von Paracetamol ist die stationäre Aufnahme und die Gabe eines Gegenmittels notwendig.  Wenn die Leberschädigung durch Arzneimittel sehr schwer und lebensbedrohlich ist, kann eine Lebertransplantation nötig werden.

Wie kann man Nebenwirkungen oder Arzneimittelschäden melden?

Nebenwirkungen und Arzneimittelschäden kann man melden. Für Patienten gibt es hier mehrere Wege, zum Beispiel:

  • über behandelnde Ärzte
  • über Apotheken
  • über die jeweilige Herstellerfirma des verdächtigten Präparates
  • online über das Portal nebenwirkungen.pei.de des Paul-Ehrlich-Instituts und des BfArM
  • online über das Portal nebenwirkungen.de der Firma Medikura

Zugelassene Arznei- und Naturheilmittel werden durch die Arzneimittelbehörden fortlaufend und systematisch überwacht. Diese Überwachung dient der Arzneimittelsicherheit, ist gesetzlich vorgeschrieben und nennt sich Pharmakovigilanz. Wenn neue Nebenwirkungen oder Komplikationen eines Arznei- oder Naturheilmittels erkannt werden, kann dies z.B. zu zusätzlichen Warnhinweisen im Beipackzettel führen und in Extremfällen sogar dazu, dass die Zulassung eines Medikaments eingeschränkt oder gar entzogen wird. Selbst wenn nur der Verdacht auf eine Nebenwirkung und/oder einen Schaden durch ein Arznei- oder Naturheilmittel besteht, sind Ärzte, Apotheker sowie Herstellerfirmen gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen an die zuständigen Arzneimittelbehörden weiterzugeben; diese prüfen dann den Verdachtsfall.

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