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Allgemeines

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform

Das Bundeskabinett hat am 22. September 2010 den Entwurf des so genannten GKV-Finanzierungsgesetzes beschlossen. Das "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" tritt voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft. Der Entwurf enthält Regelungen, um Ausgaben zu begrenzen, Finanzierungsgrundlagen zu stärken sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Sozialausgleich einzuführen.

Für Patienten entscheidend ist vor allem, dass die Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte dadurch ab 2011 weiter steigen. Die Opposition, Gewerkschaften und Verbraucherschützer äußerten sich daher kritisch zu den geplanten Änderungen.

Antworten auf häufige Fragen zur Gesundheitsreform finden Sie auf der Webseite des ARD.

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